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Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von uns übernommenen Leistungen und ersetzen jegliche vorhergehenden Vereinbarungen. Sie treten mit Annahme des Angebots durch den Kunden in Kraft, soweit nicht bei Auftragserteilung etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für KRAUT nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.

Umfang des Auftrags

Die Übersetzung bzw. das Lektorat wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung bzw. des Lektorats.

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat KRAUT rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung bzw. des Lektorats zu unterrichten (Datenträger, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form etc.). Ist die Übersetzung bzw. das Lektorat für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der KRAUT einen Korrekturabzug zu überlassen.

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung bzw. des Lektorats notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der KRAUT zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der KRAUT.

Angebot

Auf Grundlage der zu bearbeitenden Dokumente und notwendigen Informationen erstellt KRAUT ein Angebot, das einen Monat lang gültig bleibt.

Fristen

Die Lieferfrist für die Übersetzung bzw. das Lektorat ist im Angebot festgelegt und beginnt mit der Empfangsbestätigung der Angebotsannahme.

Vergütung

Die Vergütung ist 10 Tage nach Rechnungstellung fällig. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer, falls notwendig, im Endpreis – gesondert aufgeführt – enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.

KRAUT hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.

KRAUT kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der auf dem Angebot ausgewiesen ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.

Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung, Moneybooker oder Paypal. Die Gebühren sind vollständig vom Auftraggeber zu tragen.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann KRAUT die Lieferung ausstehender Leistungen von der vorherigen Begleichung der geschuldeten Zahlungen abhängig machen.

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KRAUT. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

Zusätzlich berechnet wird der Aufwand, der (a) durch fehlerhafte oder nicht eindeutige Ausgangstexte, (b) durch Änderungen am Ausgangstext von Seiten des Kunden nach Auftragserteilung, (c) aufgrund stilistischer oder lexikalischer Änderungswünsche des Kunden nach der Lieferung oder (d) durch zus"atzliche Beratung nach der Lieferung entsteht. Diese zusätzlichen Leistungen werden mit 10 Euro netto pro Stunde in Rechnung gestellt.

Stornierung

Tritt der Auftraggeber nach der Angebotsannahme vom Vertrag zurück, hat er bereits ausgeführte Leistungen zu 100 %, noch ausstehende zu 50 %, mindestens aber 25 % des Auftragsvolumens zu bezahlen.

Mängelbeseitigung

KRAUT behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb 7 Tagen nach der Lieferung geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Berufsgeheimnis

KRAUT verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

Haftung

KRAUT haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. In keinem Fall können stilistisch motivierte Reklamationen zu Ansprüchen gegen KRAUT führen. KRAUT haftet höchstens im Umfang des jeweiligen Auftragswerts.

KRAUT lehnt jegliche Haftung im Falle fehlerhafter oder nicht eindeutiger Ausgangstexte ab. Der Auftraggeber hat die Übersetzung/das Lektorat auf ihre/seine Richtigkeit zu prüfen.

KRAUT haftet nicht bei Lieferungsverzögerungen auf Grund technischer Schwierigkeiten oder höherer Gewalt.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er die Rechte an den fraglichen Dokumenten besitzt. KRAUT kann in diesem Zusammenhang nicht haftbar gemacht werden.

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

KRAUT behält sich ihr Urheberrecht vor. Insbesondere bei Aufträgen künstlerischen Inhalts kann die KRAUT auf die Nennung ihres Namens bestehen, außer es wurde vorher ausdrücklich anders festgelegt.

Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt hondurianisches Recht. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.


Utila, den 27.02.2010
Hannelore Schneider

In Teilen erstellt nach der Empfehlung des Bundesverbands der Übersetzer und Dolmetscher e.V. (BDÜ)
 

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